Informationen rund um den Salzburger Höhlenverein
Der Landesverein wurde 1911 gegründet. Sitz des Vereins ist die Landeshauptstadt Salzburg. Derzeit umfasst der Verein rund 200 Mitglieder, jede und jeder der Interesse an Höhlen hat kann Mitglied im Landesverein für Höhlenkunde in Salzburg werden (Mitglied werden).
Der Landesverein für Höhlenkunde finanziert sich über Mitgliedsbeiträge und Subventionen des Landes Salzburgs und ist politisch unabhängig. Zusätzliche finanzielle Unterstützung erhält unser Verein durch den Verkauf des Salzburger Höhlenbuchs und durch Spenden. Der Landesverein wurde 1911 gegründet und besitzt derzeit etwa 200 Mitglieder. Sitz des Vereins ist die Landeshauptstadt Salzburg (Schloss Hellbrunn, Objekt 9, 5020 Salzubrg).
Vereinszweck ist:
- Schutz der Höhlen und Karstlandschaften im Bundesland Salzburg.
- Zusammenfassung der für die Höhlenkunde und Höhlenforschung interessierten Personen.
- Die Lückenlose Führung des Salzburger Höhlenkatasters, den der Verein im Auftrag der Salzburger Landesregierung führt.
- Förderung der Höhlenforschung. Dafür stellt der Verein seinen Mitgliedern unter anderen Seile und Verankerungen zur Verfügung.
- Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde in allen Fragen des Höhlenschutzes und bei der Betreuung ausländischer Forschergruppen (siehe Höhlenbefahrungen).
- Verkauf des Salzburger Höhlenbuchs, der Zeitschrift Atlantis und anderer höhlenkundlicher Publikationen
- Ausbildung und Betreuung der bereits 1961 eingerichteten Höhlenrettung.
- Wahrung der Kameradschaft und Freundschaft unter den Mitgliedern, jeder achtet und respektiert die Leistung der anderen.
Um die Forschung im Gebirge zu erleichtern, stehen den Mitgliedern fünf Biwakhütten und ein Forscherhaus zur Verfügung:
- Villa Atlantis im Hagengebirge
- Die Sakristei am Göll
- Die Speleolunka und die Fata Morgana im Tennengebirge
- Die Grenzhütte am Untersberg (gepachtet)
- Die Mathias Rachelsperger Hütte beim Lamprechtsofen in St. Martin bei Lofer
- Die Benützung unserer Hütten ist den Vereinsmitgliedern vorbehalten.
Eine Benützung der Hütten durch Vereinsfremde ist nur nach Absprache und mit der Genehmigung des Hüttenwartes möglich.
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