LVHK Salzburg 
Landesverein für Höhlenkunde in Salzburg

Höhlenbefahrungen im Salzburger Land

Wir möchten Euch auf dieser Seite kurz über die Besonderheiten von Höhlenbefahrungen im Land Salzburg informieren. Seit nunmehr mehr als zwanzig Jahren existiert im Bundesland Salzburg das Salzburger Höhlengesetz.

In unserem gemeinsamen Interesse möchten wir Euch bitten, die geltenden Regeln zu beachten und dadurch mitzuhelfen, auch anderen Forschern in Zukunft keine unnötigen Schwierigkeiten mit Forst, Jagd und Naturschutz zu bereiten. 


Wem die untenstehende Zusammenfassung zu wenig erscheint, dem kann hier der Link auf die Höhlenschutz-Page vom Land Salzburg und - für Freunde der Gesetzesbuchstaben - zum Text des Salzburger Höhlengesetzes angeboten werden.  

Laut Salzburger Höhlengesetz gelten folgende Bestimmungen: 

  • Höhlenfahrten bis zu drei Tagen, die ohne Biwak und größere technische Hilfsmittel erfolgen bedürfen keiner besonderen Genehmigung. Ausgenommen davon sind besonders geschützte Höhlen, wie Tantalhöhle, Eiskogelhöhle, Bergerhöhle, Frauenofen, Eiskeller und einige andere.
  • Für Begehungen dieser Höhlen ist eine Genehmigung der Naturschutzbehörde (Salzburger Landesregierung, Abteilung 5 Natur- und Umweltschutz, Gewerbe,  z.Hd. Herrn Mag. Rudolf Valtiner, Michael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg)  erforderlich.
  • Eine Genehmigung ist auch für alle anderen Höhlenfahrten erforderlich, sofern sie mehr als 3 Tage dauern und mit großem technischen Aufwand verbunden sind. Weiters ist für größere Höhlenfahrten die Genehmigung des Grundeigentümers erforderlich. Auskünfte dazu sind bei der Landesregierung einzuholen.
  • Wenn ihr nicht nur Besuchsfahrten sondern Expeditionen/Forschungsfahrten plant, so solltet ihr uns, den Landesverein für Höhlenkunde in Salzburg, vorher kontaktieren.
  • Sämtliche Biwakschachteln die in Höhleneingängen untergebracht sind, sind Privateigentum des LVHK und bedürfen bei Benutzung einer Genehmigung durch uns.
  • Bei Neuentdeckungen bitten wir Euch dringend (Höhlengesetz) die Unterlagen (Pläne, Raumbeschreibung, Befahrungsberichte) an den LVHK zu schicken da diese Unterlagen dann im Höhlenkataster abgelegt werden können. Hier erfolgt auch die Vergabe der Katasternummer.